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VG Saarlouis, 11.11.2013 - 3 K 627/12 |
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Bestattungs- und Friedhofsrecht: Wiedererwerb einer Grabstätte
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- BVerwG, 08.07.1960 - VII C 123.59
Nachträgliche Befristung eines Nutzungsrechts an einer Sondergrabstelle
Auszug aus VG Saarlouis, 11.11.2013 - 3 K 627/12
Für Art und Umfang eines Nutzungsrechts an einer Familiengrabstelle ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die jeweils geltende Friedhofssatzung maßgeblich(vgl. BVerwG, Urteil vom 08.07.1960 -VII C 123.59-, E 11, 68; Hess. VGH, Urteil vom 07.09.1993 -11 UE 1118/92-), wobei diese Rechtsprechung in § 13 Abs. 5 FS ihren Niederschlag gefunden hat.Im Übrigen würde selbst eine Verlängerung oder ein zurzeit noch vorhandenes Nutzungsrecht nichts daran ändern, dass die Regelungen der Friedhofssatzung die von der Klägerin begehrte weitere Belegung in der erworbenen Grabstätte nicht zulassen(auf die Frage, ob die nach §§ 9 Abs. 1, 13 Abs. 1 FS gegebene Gleichstellung der Nutzungsdauer einer Familiengrabstätte mit ihrer Ruhefrist mit Blick auf die Rspr. des BVerwG, Urteil vom 08.07.1960 -VII C 123.59-, E 11, 68 dazu führt, dass das Nutzungsrecht nicht am 31.12.2010 abgelaufen ist, sondern noch Bestand hat, kommt es unter Berücksichtigung des klägerischen Begehrens, dass allein auf eine Beisetzung in dieser Grabstätte gerichtet ist, entscheidungserheblich daher nicht an.).
- VGH Hessen, 07.09.1993 - 11 UE 1118/92
Nutzungsrecht an einer Familiengrabstätte nach Maßgabe der gültigen …
Auszug aus VG Saarlouis, 11.11.2013 - 3 K 627/12
Für Art und Umfang eines Nutzungsrechts an einer Familiengrabstelle ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die jeweils geltende Friedhofssatzung maßgeblich(vgl. BVerwG, Urteil vom 08.07.1960 -VII C 123.59-, E 11, 68; Hess. VGH, Urteil vom 07.09.1993 -11 UE 1118/92-), wobei diese Rechtsprechung in § 13 Abs. 5 FS ihren Niederschlag gefunden hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2009 - 19 A 1347/06
Abwägung der widerstreitenden Interessen i.R.e. Verlängerung eines …
Auszug aus VG Saarlouis, 11.11.2013 - 3 K 627/12
Es ist mit Blick auf den gerichtlichen Prüfungsumfang des § 114 S. 1 VwGO nicht zu beanstanden, dass der Beklagte maßgeblich auf die Sperrung des Grabfeldes zur Sanierung und anschließender Neugestaltung für Neubelegungen abgestellt hat(s. auch Bl. 18, 25 der Widerspruchsakte; vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG NRW, Urteil vom 29.05.2009 -19 A 1347/06-, juris.; Hess. VGH, Beschluss vom 04.10.2005 -8 TG 491/05- zit. n. juris, wonach ein aktueller Flächenbedarf zur Sicherung des Anstaltszwecks einem Wiedererwerb entgegensteht). - VGH Hessen, 04.10.2005 - 8 TG 491/05
Wahlgrabstätte; Beschränkung der Nutzungszeit auf die Dauer der Ruhefrist
Auszug aus VG Saarlouis, 11.11.2013 - 3 K 627/12
Es ist mit Blick auf den gerichtlichen Prüfungsumfang des § 114 S. 1 VwGO nicht zu beanstanden, dass der Beklagte maßgeblich auf die Sperrung des Grabfeldes zur Sanierung und anschließender Neugestaltung für Neubelegungen abgestellt hat(s. auch Bl. 18, 25 der Widerspruchsakte; vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG NRW, Urteil vom 29.05.2009 -19 A 1347/06-, juris.; Hess. VGH, Beschluss vom 04.10.2005 -8 TG 491/05- zit. n. juris, wonach ein aktueller Flächenbedarf zur Sicherung des Anstaltszwecks einem Wiedererwerb entgegensteht). - OVG Sachsen, 01.04.2014 - 1 A 487/13
Überprüfungsverfahren, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Erziehung, …
Auszug aus VG Saarlouis, 11.11.2013 - 3 K 627/12
Rechtsmittel-AZ: 1 A 487/13.